Nach endlosen Wochen des Wartens kam heute endlich die erlösende Nachricht vom Finanzamt.

und zwar der „Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO“.

Wir sind damit offiziell gemeinnützig!

 

Und schon geht die wilde Fahrt durch deutsche Bürokratie weiter zum Amtsgericht Hannover zwecks Eintragung ins Vereinsregister. Drückt uns die Daumen, dass es hier schnell geht und das juristische Fundament für unser kleines Projekt sehr bald steht.